Aktuelles
Einkommensteuererklärung: Finanzamt darf trotz früherer Befreiung auf Abgabepflicht pochen
Verdeckte Gewinnausschüttung: Pension darf erst nach der Probezeit zugesagt werden
Gewinnminderung: Rückstellung für künftige Betriebsprüfungen möglich
Privatvermögen: Ungeklärter Zuwachs erlaubt dem Finanzamt eine Hinzuschätzung
Wir heißen Sie Willkommen
Dr. Pantförder & Partner
Wirtschaftsprüfer - Vereidigter Buchprüfer
Steuerberater - Rechtsbeistand
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen vorstellen:
Schauen Sie sich in Ruhe um, informieren Sie sich und scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
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Unsere Netzwerke

Heutzutage ist bei einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine konstruktive Zusammen-arbeit mit Rechtsanwälten und Notaren eine wesentliche Grundlage für ganzheitliche Lösungen.
Für die kaufmännischen Aufgaben ist die EDV-gestützte Arbeit mit individuellen Lösungen aus den Unternehmen unserer Mandanten nicht mehr wegzudenken.
Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern begleiten wir Sie auch bei den fachlich übergreifenden Aufgabenstellungen.
Erfahren Sie mehr über unsere Netzwerklösungen.
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Wir prüfen für Sie

Der Bereich der Wirtschaftsprüfung ist maßgeblich durch die Vorbehaltsaufgabe geprägt, die durch Gesetz vorgeschriebene Prüfung der Jahresabschlüsse bestimmter Unternehmen durchzuführen, über das Ergebnis dieser Prüfungen zu berichten und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen.
Auch beim zunehmenden Bedarf an freiwilligen Prüfungen und betriebswirtschaftlichen Beratungen/Gutachten können wir für Sie tätig werden.